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   VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 K 5293/15   

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https://dejure.org/2016,45321
VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 K 5293/15 (https://dejure.org/2016,45321)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.2016 - 9 K 5293/15 (https://dejure.org/2016,45321)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 9 K 5293/15 (https://dejure.org/2016,45321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Rückforderung von Beihilfe wegen Abrechnungsbetrugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsakt (u.a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit, Heilung, Nebenbestimmung, Nichtigkeit, Rücknahme, Umdeutung, Widerruf, Wiederaufgreifen); Beihilfe; Unterstützung; Heilfürsorge; Wohnungsfürsorge - Abrechnungsbetrug; Rücknahme Beihilfebescheid; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 K 5293/15
    Ein "Erwirken" im Sinne dieser Bestimmung setzt nach allgemeinem Sprachgebrauch in objektiver Hinsicht zumindest voraus, dass die Angaben für den rechtswidrigen Verwaltungsakt mitursächlich wurden (BVerwG, Urteil vom 28.06.2012 - 2 C 13/11 -, BVerwGE 143, 230; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 150, 154).

    Demgegenüber begnügt sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Feststellung, ein "Erwirken" habe nicht zur Voraussetzung, dass den Begünstigten ein Verschulden an der Unrichtigkeit der übermittelten Daten trifft (BVerwG, Urteil vom 28.06.2012 - 2 C 13/11 -, BVerwGE 143, 230).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2015 - 2 S 384/14

    Postbeamtenkrankenkasse: Rückforderung zu Unrecht erbrachter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 K 5293/15
    Nach diesen Maßstäben kann sich der Kläger nach § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 LVwVfG nicht auf Vertrauensschutz berufen, weil er die objektiv unrichtigen Rechnungen der ... GmbH vom 10.04.2012 und vom 02.05.2012 im Bewusstsein ihrer Rechtserheblichkeit beim Landesamt eingereicht und dadurch die rechtswidrigen Bewilligungsbescheide vom 16.05.2012 und vom 14.06.2012 kausal veranlasst hat (vgl. auch den entsprechend gelagerten Fall in VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.08.2015 - 2 S 384/14 -, juris).

    Indessen lenkt § 48 Abs. 2 Satz 4 LVwVfG die Ermessensausübung in den Fällen des § 48 Abs. 2 Satz 3 LVwVfG, indem er die Rücknahme des Verwaltungsakts mit Wirkung für die Vergangenheit als Regel festlegt (sog. intendiertes Ermessen, vgl. Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 165, § 40 Rn. 28 ff.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.08.2015 - 2 S 384/14 -, juris).

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 K 5293/15
    Es bestehe daher kein Anlass, zusätzlich auf ein Verschulden des Begünstigten abzuheben (BVerwG, Urteil vom 20.10.1987 - 9 C 255/86 -, BVerwGE 78, 139 unter Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs in BT-Drs. 7/910, S. 70).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 K 5293/15
    Die entsprechenden Erwägungen sind dann auch in der Begründung kenntlich zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22/96 -, NJW 1998, 2233; Urteil vom 10.12.2003 - 3 C 22/02 -, NVwZ-RR 2004, 413; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2014 - 10 S 1719/13 -, juris).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 K 5293/15
    Die entsprechenden Erwägungen sind dann auch in der Begründung kenntlich zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22/96 -, NJW 1998, 2233; Urteil vom 10.12.2003 - 3 C 22/02 -, NVwZ-RR 2004, 413; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2014 - 10 S 1719/13 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2014 - 10 S 1719/13

    Antizipation der Bewilligungspraxis durch veröffentlichte Subventionsrichtlinie;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 K 5293/15
    Die entsprechenden Erwägungen sind dann auch in der Begründung kenntlich zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22/96 -, NJW 1998, 2233; Urteil vom 10.12.2003 - 3 C 22/02 -, NVwZ-RR 2004, 413; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2014 - 10 S 1719/13 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 2 S 994/15

    Rechtswidrige Rückforderung zu viel gezahlter Beihilfeleistungen wegen Fehlens

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 K 5293/15
    An diesen Erwägungen - die zwischenzeitlich vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt und fortentwickelt wurden (ders., Urteil vom 20.09.2016 - 2 S 994/15 -, juris) - hält die Kammer nach neuerlicher Prüfung fest.
  • VGH Bayern, 15.03.2001 - 7 B 00.107

    Rücknahme eines Förderbescheides und die Rückforderung von Fördermitteln

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 K 5293/15
    So fordert der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein auf den Erlass des rechtswidrigen Verwaltungsakts gerichtetes "zweck- und zielgerichtetes Handeln" (ders., Urteil vom 15.03.2001 - 7 B 00.107 -, NVwZ 2001, 931 m.w.N.; zustimmend: Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 17. Aufl. 2016, § 48 Rn. 116).
  • VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 1815/14

    Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Beihilfe

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 K 5293/15
    Zur Begründung hat die Kammer in ihrem Urteil vom 19.02.2015 - 9 K 1815/14 -, juris Folgendes ausgeführt:.
  • VG München, 09.02.2017 - M 17 K 16.3150

    Teilweise Rücknahme eines Beihilfebescheides und Rückforderung von

    Hierfür sprechen zunächst die Feststellungen im Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 9. Februar 2015 - 2 KLs 31 Js 14206/12 - S. 18 f. zur betrügerischen Abrechnungspraxis des Chefarztes der Privatklinik (vgl. auch VG Karlsruhe, U.v. 30. Juni 2016 - 9 K 5293/15 - juris Rn. 21ff.) :.

    Zum anderen ist nicht ersichtlich, weshalb das interne Abrechnungssystem der Privatklinik auf einer unrichtigen oder gar gefälschten Datengrundlage aufgebaut sein sollte (VG Karlsruhe, U.v. 30.6.2016 - 9 K 5293/15 - juris Rn. 25).

    Voraussetzung hierfür ist, dass ein zweck- und zielgerichtetes Handeln vorliegt und die Angaben in diesem Sinne entscheidungserheblich gewesen sind (vgl. dazu VG Karlsruhe, U.v. 30.6.2016 - 9 K 5293/15 juris Rn. 27).

    Auf ein Verschulden der Klägerin kommt es dagegen, wie bereits ausgeführt (s.o. 1.2. b)), nicht an (vgl. VG Karlsruhe (U.v. 30.6.2016 - 9 K 5293/15 juris Rn. 27).

    Hinsichtlich der Höhe des Rückforderungsbetrags von 1.575,-- EUR (50% Beihilfebemessungssatz des von der Kriminalpolizei errechneten Schadens in Höhe von 3.150,-- EUR) wird darauf hingewiesen, dass die eingereichte Rechnung vom 30. November 2011 derart schwerwiegende Mängel aufweist, dass sie nicht mehr als Beleg im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 BayBhV angesehen werden und in der Folge nicht mehr als Grundlage für eine Beihilfegewährung dienen kann (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 30.6.2016 - 9 K 5293/15 - juris Rn. 25).

  • VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15

    Rücknahme; Abrechnungsbetrug; manipulierte Belege

    Es spricht darüber hinaus nichts dafür, dass das systematisch betrügerische Abrechnungssystem der Klinik, in dem Rechnungen immer wieder auch von Hand "nachjustiert" wurden, im Fall der Klägerin einzelne Rechnungspositionen unberührt gelassen hätte und diese im Ergebnis tatsächlich exakt so erbracht worden wären, wie sie abgerechnet wurden (vgl. zu alledem und insbesondere zur tatsächlichen Würdigung auch VG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2016 - 9 K 5293/15 -, juris).

    Der Bescheid vom 18.11.2011 war daher im Umfang der Rücknahme rechtswidrig (vgl. ebenso auch VG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2016 - 9 K 5293/15 -, juris).

    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn er erkennt, dass der "begehrte" Verwaltungsakt auf der Grundlage seiner Angaben ergeht und dessen Rechtmäßigkeit von der Richtigkeit der übermittelten Daten abhängt (ebenso VG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2016 - 9 K 5293/15 -, Rn. 27, juris).

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